Personalvertretung

Die Personalvertretung hat das Vertretungsrecht für alle Bediensteten nach klaren Regeln - dem Wiener Personalvertretungsgesetz gegenüber dem Dienstgeber im eigenen Bereich. Bei der Personalvertretung laufen alle Informationen über strukturelle Neuerungen oder Änderungen bei entscheidenden Parametern des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes zusammen. Mit diesen wichtigen Informationen und der damit verbundenen Kontrollfunktion werden negative Auswirkungen für die KollegInnen rasch erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Dies betrifft beispielsweise die Vertretung der Interessen der KollegInnen bei Beförderungen, bei Disziplinarverfahren, Kündigungen, bei Versetzungen, pensionsrechtlichen Angelegenheiten oder bei der Überstellung und Überreihung in eine andere Dienstklasse, wie etwa nach bestandenen Ausbildungen.

 

Wichtige Mitwirkungsrechte der Personalvertretung im Betrieb

 

Zu den Mitwirkungsrechten der Personalvertretung gehört auch die Information über die Schaffung und Änderung freiwilliger Sozialleistungen durch die Stadt. Bei der Bewertung, Streichung und auch Änderung von Dienstposten muss die Stadt Wien mit der Personalvertretung das Einvernehmen herstellen. Die Personalvertretung hat das Recht, in alle Akten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, Einsicht zu nehmen. In die Personalakten darf jedoch nur mit Zustimmung der bzw. des betroffenen KollegIn, eingesehen werden; dies gilt auch, wenn eine PersonalvertreterIn die individuellen Interessen einer/s KollegIn vertritt. Aufgrund des Personalvertretungsgesetzes sind die PersonalvertreterInnen in Ausschüssen (Dienststellenausschuss, Personalgruppenausschuss, Hauptausschuss etc.) organisiert; diese nehmen als Kollegialorgane die Interessensvertretung gegenüber der Stadt Wien wahr - auch für in den FSW zugewiesene und abgeordnete Gemeindebedienstete.